Was ist das Raffi Gasser-Stipendium?
Das Raffi Gasser-Stipendium ist ein Privatstipendium des Vorstandsvorsitzenden Chefredakteurs und Programmdirektors Raffi Gasser. Es kann beispielsweise für Lernmittelpauschalen, Bücher, Sonderbedarf wie Übersetzung-, Anerkennungs- und Beglaubigungskosten, Nachhilfeunterricht, u. Ä. beantragt werden. Das Stipendium und sein Zweck wird jährlich variabel gestaltet.
Das Raffi Gasser-Stipendium kann für folgende Leistungen beantragt werden:
- Lernmittelpauschalen
- Anschaffung von Geräten, Büchern und Ähnliches
- Fahrtkosten (wie beispielsweise Semesterfahrkarte)
- Kosten der Krankenversicherung (einmalig)
- Sonderbedarf wie Übersetzungs-, Anerkennungs- und Beglaubigungskosten
- Nachhilfeunterricht
- u. Ä.
Grundlegende Informationen rund um das Raffi Gasser-Stipendium (Richtlinien)
- Das Raffi Gasser-Stipendium wird in der Höhe der jeweils tatsächlich entstandenen Kosten ausgezahlt.
- Im Einzelfall kann das Stipendium auch in Form eines Zuschusses (abweichend der tatsächlich entstandenen Kosten) gewährt werden. Die Entscheidung hierfür trifft das Raffi Gasser-Stipendium.
- Das bewilligte tatsächliche Stipendium stellt gleichzeitig das individuelle Höchststipendium dar.
- Jeder Antragsberechtigte kann einmalig ein Stipendium erhalten.
- Bestandsstipendiaten können aus besonderen Gründen einmalig einen Nachfolgeantrag stellen.
- Abgewiesene Anträge aufgrund fehlender Unterlagen oder fehlender Anspruchgrundlage zählen mit. Ein erneuter Antrag ist demnach nicht mehr möglich.
- Nach Erhalt des Stipendiums ist es erforderlich, eine kurze Meinung über den Antragsprozess und das Stipendium zu formulieren und zu übersenden. So profitieren auch zukünftige Bewerber von der individuellen und echten Erfahrung des Stipendiaten.
Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen
Wann beginnt und endet der Antragszeitraum?
Der Antragszeitraum für das Raffi Gasser-Stipendium beginnt immer am 01. März und endet am 30. September eines jeden Jahres.
Wann beginnt die Auszahlung des Stipendiums?
Sobald der Antragszeitraum begonnen hat und ein Antrag einen positiven Bescheid erhalten hat, erfolgt unmittelbar binnen 14 Tagen die entsprechende Auszahlung (siehe auch individueller Bescheid).
Wer ist Antragsberechtigt?
Auf dieser Seite findest Du die weiteren Voraussetzungen für ein Raffi Gasser–Stipendium.
Wo kann ich einen Antrag auf das Stipendium stellen?
Hier kannst Du deinen Antrag auf ein Raffi Gasser–Stipendium stellen!
Was sagen die bisherigen Stipendiaten über das Raffi Gasser-Stipendium?
Hier findest Du die Meinung meiner bisherigen Stipendiaten.
Weitere Fragen?
Gerne beantworte ich deine individuelle Frage. Sende mir hierzu gerne eine E-Mail an rg@nuernberger-blatt.de!